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Informationen für Bildungspartner

„JeKits – Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ ist ein kulturelles Bildungsprogramm in Grund- und Förderschulen des Landes Nordrhein-Westfalen. Durchgeführt wird JeKits in Kooperation von außerschulischen Bildungspartnern wie z. B. Musikschulen oder Tanzinstitutionen und den Schulen. JeKits hat drei alternative Schwerpunkte: Instrumente, Tanzen oder Singen. Gemeinsam mit der Schule entscheidet sich der außerschulische Bildungspartner bei der Aufnahme in das Programm für einen dieser drei Schwerpunkte.

Grundschulzeit ist JeKits-Zeit! Das JeKits-Programm begleitet die Kinder einer Grund- oder Förderschule während der gesamten Grundschulzeit vom ersten bis zum vierten Schuljahr. Durch musikalisch-tänzerische Bildung fördert es die Teilhabe am kulturellen Leben und ermöglicht mit Anschlüssen an die kulturelle Bildungsarbeit in Kita und weiterführender Schule durchgängige musikalisch-tänzerische Bildungsbiographien. Dabei soll das Programm allen Kindern unabhängig von ihren persönlichen und sozio-ökonomischen Voraussetzungen offenstehen. JeKits soll, auch durch eine konsequente Einbeziehung des Offene Ganztages, auf vielfältige Weise im Schulleben verankert sein und so ein profilbildender Teil der Schule werden. 

Von Anfang an stehen das gemeinsame Musizieren, Tanzen und Singen im Mittelpunkt des JeKits-Unterrichts. Indem das eigene künstlerische und ästhetische Handeln und Erleben im Kontext von Instrumentalspiel, Tanz oder Singen zentraler Bestandteil des JeKits-Unterrichts ist, wird der Musikunterricht der Schule ergänzt, jedoch nicht ersetzt. Dabei zielt das Programm explizit auf die Förderung von musikalisch-tänzerischen Kompetenzen ab und leistet so einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung der Kinder. Die Kinder erwerben und vertiefen ihre musikalisch-tänzerischen Fähigkeiten. Dabei entdecken sie eigene künstlerische Gestaltungs- und Ausdrucksmöglichkeiten. Ihre Entwicklung wird durch das soziale Lernen, durch Kreativität und die aktive Auseinandersetzung mit Musik und Tanz in der Gruppe unterstützt. Vielfältige Erfahrungen und aufeinander aufbauende Unterrichtsinhalte bilden die Grundlagen für das weitere Musizieren, Tanzen und Singen nach der Grundschulzeit.  

In einer auf Kontinuität angelegten Kooperation arbeiten außerschulischer Bildungspartner und Schule zusammen und gestalten gemeinsam das JeKits-Angebot. Der JeKits-Unterricht findet sowohl vormittags als auch nachmittags in den Räumlichkeiten der Schule statt und wird von Lehrkräften des Bildungspartners – in JeKits 1 im Tandem mit einer Grund- oder Förderschullehrkraft – durchgeführt. Bei der Umsetzung kann im Rahmen der vorgegebenen Qualitäts- und Durchführungskriterien eine flexible Anpassung an die Bedarfe vor Ort erfolgen. 

Über 1000 Grund- und Förderschulen nehmen am JeKits-Programm teil.  


Fragen und Antworten

Organisatorische Fragen

Wer ist Ansprechpartner:in für Fragen zur finanziellen Abwicklung?

Verantwortlich für die finanzielle Förderung ist die Landesregierung NRW. Die finanzielle Abwicklung erfolgt über die Bezirksregierungen (Kulturdezernate), die als Bindeglied zwischen Land und Kommunen die Fördermittel an die JeKits-Kommunen auszahlen. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) setzt die Rahmenbedingungen für diese Abwicklung.

Konkrete Fragen zur finanziellen Ausgestaltung des Programms können Sie daher an die Bezirksregierungen oder das MKW richten, sofern diese nicht innerhalb der Kommune beantwortet werden können.

 

Wer ist Ansprechpartner:in für Fragen zur inhaltlichen Gestaltung/Umsetzung?

Das Referat für kulturelle Bildung im Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) ist für JeKits zuständig, der Landesverband der Musikschulen (LVdM NRW) ist mit der Qualitätssicherung und -entwicklung des Programms beauftragt.  Bei allen Fragestellungen, die die inhaltliche, pädagogische und organisatorische Ausgestaltung von JeKits betreffen, steht das Team des LVdM NRW gern unterstützend zur Seite.

Mitarbeitende des Kulturministeriums und des LVdM NRW kommen regelmäßig in einer Steuerungsgruppe zusammen.

Darüber hinaus sind das Schulministerium, die Schulaufsichten und die Schulen intensiv in die Kommunikation einbezogen.

Wer kann Bildungspartner im JeKits-Programm sein?

Bildungspartner (BP) können kommunale Musikschulen, Chorschulen, Tanzinstitutionen, aber auch Musikschulen in freier Trägerschaft oder Vereine sein. Es handelt sich grundsätzlich um Institutionen, nicht um Einzelpersonen. Die Kommune schließt zur Durchführung des Programms vor Ort eine Kooperationsvereinbarung mit einem dafür in Frage kommenden BP. Es kann vorkommen, dass mehrere Institutionen in einer Kommune JeKits durchführen oder aber ein BP in mehreren Kommunen JeKits verantwortet.

Wie kann ich mein Interesse für eine Teilnahme bekunden?

Bei Interesse ist eine formlose Mail zu senden an das JeKits-Team im LVdM: jekits@lvdm-nrw.de zur Aufnahme in die Warteliste. Wir informieren Sie, sobald eine Bewerbung für Sie in Betracht kommt.

Für die künftigen Schuljahre können wir aktuell noch keine Aussage darüber machen, wann und wie viele Schulen neu ins Programm können.

Wie ist die Aufsichtspflicht im JeKits-Programm geregelt?

Bei JeKits 1 handelt es sich um eine Unterrichtsveranstaltung in der Grund- bzw. Förderschule, beide Tandem-Lehrkräfte sind somit aufsichtspflichtig.

Ab JeKits 2 ist die Sachlage individuell zu betrachten. So kann es möglich sein, dass JeKits als schulische Unterrichtsveranstaltung in die Grundschule integriert ist.

Es ist aber auch denkbar, dass diese Auffassung vor Ort nicht gegeben ist und damit die Aufsichtspflicht beim Bildungspartner liegt. Darum haben unsere Bildungspartner zum Thema Versicherungsschutz und Aufsichtspflicht im Rahmen des JeKits-Unterrichts eine Arbeitshilfe mit rechtlichen Hinweisen zur Orientierung erhalten.

Es ist empfehlenswert, individuelle Absprachen in der Kooperationsvereinbarung zwischen Bildungspartner und Schule zu regeln.

Die Arbeitshilfe können Sie hier herunterladen.

 

Wie ist der Versicherungsschutz im JeKits-Programm geregelt?

Bei JeKits 1 handelt es sich um eine Unterrichtsveranstaltung in der Grundschule, beide Tandem-Lehrkräfte sind somit aufsichtspflichtig.

Ab JeKits 2 ist die Sachlage individuell zu betrachten. So kann es möglich sein, dass JeKits als schulische Unterrichtsveranstaltung in die Grundschule integriert ist.

Es ist aber auch denkbar, dass diese Auffassung vor Ort nicht gegeben ist und damit die Aufsichtspflicht beim Bildungspartner liegt. Darum haben unsere Bildungspartner zum Thema Versicherungsschutz und Aufsichtspflicht im Rahmen des JeKits-Unterrichts eine Arbeitshilfe mit rechtlichen Hinweisen zur Orientierung erhalten.

Es ist empfehlenswert, individuelle Absprachen in der Kooperationsvereinbarung zwischen Bildungspartner und Schule zu regeln.

Die Arbeitshilfe können Sie hier herunterladen.

Welche Regeln gibt es hinsichtlich der Weitergabe von Schülerdaten?

Da es sich um eine schulische Veranstaltung handelt, sind die Lehrkräfte des Bildungspartners in JeKits 1 als sonstiges schulisches Personal zu werten. In § 120 Abs. 1 Schulgesetz NRW ist zugelassen, dass die zur Erfüllung des Bildungsauftrags zugelassenen Daten in der Schule diesen Personen zugänglich gemacht werden können, soweit sie zu ihrer Aufgabenerledigung benötigt werden.

Dies betrifft insbesondere auch Informationen, die dem Schutz der Kinder dienen, also Informationen über gesundheitliche Beeinträchtigungen wie z. B. Allergien.

Wenn die Lehrkräfte des Bildungspartners in JeKits 2-4 alleinverantwortlich tätig sind und es sich um eine außerschulische Veranstaltung handelt, bietet das Schulgesetz NRW keinen Erlaubnistatbestand für die Weitergabe der Schülerdaten von der Schule an den Bildungspartner. Datenverarbeitungen sind daher auf entsprechende DSGVO-konforme Einwilligungen in die Datenverarbeitung zu stützen, die die Eltern zweckmäßigerweise direkt bei der Anmeldung dem Bildungspartner erteilen sollten.

Eine entsprechende Arbeitshilfe können Sie hier herunterladen.

Wann findet der JeKits-Unterricht statt?

Der JeKits 1-Unterricht findet innerhalb der Stundentafel statt.

Der Unterricht ab dem 2. Schuljahr findet grundsätzlich zu Zeiten statt, die geeignet sind, allen interessierten Schülerinnen und Schülern die Teilnahme zu ermöglichen.

Wie ist das Anmeldeprozedere ab JeKits 2?

Ab dem 2. Schuljahr müssen sich interessierte Kinder schriftlich über ein Anmeldeformular beim jeweiligen Bildungspartner anmelden.

Über den Verlauf des Anmelde-Prozederes entscheidet der Bildungspartner in Absprache mit der jeweiligen Schule.

Ist ein Quereinstieg von Kindern in das Programm möglich?

Damit ein Kind am JeKits-Programm teilnehmen kann, ist es nicht zwingend erforderlich, JeKits 1 besucht zu haben. Auch wenn ein Kind in einem Jahr nicht am JeKits-Unterricht partizipiert hat, kann es prinzipiell in einem späteren Schuljahr wieder einsteigen. Ein Quereinstieg ist in der gesamten Grundschulzeit grundsätzlich möglich, sofern der Bildungspartner über die notwendigen Kapazitäten verfügt.

Welche Beitragsbefreiungen und -ermäßigungen gibt es?

Grundsätzlich soll jedes Kind am JeKits-Programm teilnehmen können, unabhängig von der finanziellen Situation seiner Familie.

Dafür gibt es Beitragsbefreiungen und -ermäßigungen. Kinder aus Familien, die Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II), Sozialhilfe oder ähnliche Sozialleistungen empfangen, sind von den Teilnahmebeiträgen befreit.

Für Kinder, deren Eltern Wohngeld, Kinderzuschlag, Ausbildungshilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, ist die Teilnahme ebenfalls kostenfrei.

Nehmen zwei oder mehr Kinder einer Familie am Programm teil, so fällt der volle Beitrag nur für das erste Kind an, für jedes weitere Kind muss lediglich die Hälfte gezahlt werden.

Wie beantragt man eine Sozialbefreiung für teilnehmende Kinder?

Seit dem Schuljahr 2023/24 ist die Erstattung von Sozialbefreiungen Teil der Pauschale (siehe auch „Was ist die fachbezogene Pauschale?“) und wird automatisch zugewiesen. Der Erstattungsbetrag wird nach einem Schlüssel berechnet, der sich an der Einordnung einer Schule im Sozialindex orientiert. Ein Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren entfällt.

Welche Qualifikationen müssen die Lehrkräfte mitbringen?

Der Bildungspartner setzt grundsätzlich qualifizierte Lehrkräfte ein, die an einer Hochschule für Musik bzw. Tanz oder an einer vergleichbaren Institution (z. B. Universität, Musikakademie, Konservatorium) einen künstlerischen und/oder einen pädagogischen Abschluss (z. B. Elementare Musikpädagogik, Instrumental- bzw. Gesangspädagogik, Tanzpädagogik, Bachelor of Music) oder einen vergleichbaren Abschluss (z. B. für das Lehramt Musik) erworben haben.

Was ist die fachbezogene Pauschale?

Die Fördermittel für das JeKits-Programm werden seit dem Schuljahr 2021/2022 als fachbezogene Pauschale durch die Bezirksregierungen ausgezahlt. Mit dem Begriff „fachbezogene Pauschale“ ist ein besonderes Förderverfahren bezeichnet, das in § 29 des Haushaltsgesetzes NRW geregelt ist. Das Land NRW stellt den Kommunen zur Erfüllung bestimmter Aufgaben Mittel in pauschalierter Form zur Verfügung. Die Kommunen können diese Mittel im Rahmen der Programmvorgaben eigenverantwortlich bewirtschaften.

Bedingt durch dieses Förderverfahren ist eine Auszahlung der Mittel ausschließlich an Kommunen möglich. Außerdem muss die Zuweisung nach objektivierbaren Kriterien erfolgen, weshalb die Zuweisung für alle Programmteilnehmer nach dem gleichen Schlüssel erfolgt (Vorausberechnung der im folgenden Schuljahr voraussichtlich benötigten Jahreswochenstunden, siehe auch „Wie ist die Höhe der Förderung bemessen?“).

Im Verfahren der fachbezogenen Pauschale ist eine Antragstellung nicht erforderlich, die Fördermittel werden vom Ministerium direkt den Kommunen zugewiesen.

Die Förderung der Anschaffung oder Instandsetzung von Instrumenten erfolgt weiterhin im Wege der Zuwendung, weshalb einer Antragstellung bei den Bezirksregierungen erforderlich ist (siehe auch „Wie sieht die Gesamtfinanzierung im JeKits-Programm aus?“).

Wie kommt die Förderung zum Bildungspartner?

JeKits findet in Kooperation der Kommune mit dem Bildungspartner und der Schule statt. Die Kommune ist verpflichtet, die Fördermittel zeitnah an den Bildungspartner weiterzuleiten. Es wird empfohlen, in einer Kooperationsvereinbarung konkrete Verabredungen für die Abläufe zu treffen. Eine gute und verlässliche Kommunikation ist von großem Wert für die Zusammenarbeit. Insbesondere dort, wo mehrere Bildungspartner in einer Kommune tätig sind, ist eine Klärung der wechselseitigen Verpflichtungen anzuraten.

Wie ist die Höhe der Förderung bemessen?

Für eine Jahreswochenstunde JeKits-Unterricht wird ein Pauschalbetrag von 2.382 € (2024) gezahlt. Dieser Pauschalbetrag liegt dem Gesamtbetrag, der einer Kommune zugewiesen wird, als Berechnungsgröße zugrunde.

Die Höhe der Förderung des JeKits-Unterrichts ergibt sich aus der Gesamtzahl der erwarteten förderfähigen Jahreswochenstunden in einer Kommune. Der Pauschalbetrag für den JeKits-Unterricht wird dabei mit mehreren Monaten Vorlauf zum Schuljahresbeginn ermittelt und den Kommunen im ersten Quartal eines Haushaltsjahres mitgeteilt, um diesen Planungssicherheit zu geben. Die erwartete Anzahl der Jahreswochenstunden wird auf Basis von Daten des jeweils vergangenen Schuljahres für das folgende Schuljahr im Voraus berechnet.

Die Berechnung baut auf der Datenerhebung des Schulministeriums NRW zur „Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler je Schule in NRW“ auf. Mit Hilfe von Durchschnittswerten wird daraus die Anzahl der voraussichtlichen 1. Klassen im kommenden Schuljahr errechnet, wobei eine Jahreswochenstunde je 23 Schüler:innen an Grundschulen und 12 Schüler:innen an Förderschulen gefördert wird. Die Berechnung der erforderlichen Jahreswochenstunden im 2., 3. und 4. JeKits-Jahr erfolgt anhand von Annahmen zu Fortsetzerquoten und Ensemblegrößen: Aus der oben genannten Statistik zur Gesamtzahl der Schüler:innen wird eine prognostizierte Schüler:innenzahl zur Teilnahme an JeKits 2, 3 oder 4 für das kommende Schuljahr errechnet. Dabei findet zunächst eine Mindestfortsetzerquote Anwendung. Ist im Übergang vom vergangenen zum laufenden Schuljahr an einer Schule eine höhere Quote erreicht worden, so wird diese herangezogen. Der auf diese Weise berechnete Wert für die Schüler:innen in JeKits 2 bis 4 wird durch den Faktor 13 als durchschnittliche Ensemble-Größe geteilt, um die Anzahl der förderfähigen Jahreswochenstunden zu erhalten. Auch die Wahl des Schwerpunkts spielt eine – wenn auch geringe – Rolle.

Wie setzt sich der Pauschalbetrag für eine Jahreswochenstunde zusammen?

In den Pauschalbetrag von 2.382 € gehen folgende Einzelbeträge ein:

  • Lehrkraftkosten-Grundbetrag für eine 45-minütige Unterrichtsstunde pro Woche eines Schuljahres in Höhe von 1.963,43 €
  • Kosten der Koordinierungstätigkeit der Lehrkräfte im Tandem-Unterricht in JeKits 1 und für die Ensemble-Unterrichte in den JeKits-Jahren 2 bis 4 in Höhe von 382,87 €
  • Ein Betrag von 35,70 € je Jahreswochenstunde für die Beitragsausfälle, die durch die Gewährung von Geschwisterermäßigungen entstehen

Was ist die Koordinationspauschale?

Um bei den Lehrkräften Zeitressourcen für ein gelingendes JeKits-Programm vorhalten zu können, wurde die Koordinationspauschale eingeführt. Mit dieser Pauschale werden JeKits-spezifische Koordinations- und Kommunikationsaufgaben der Lehrkräfte des Bildungspartners in JeKits 1 und für und Ensembleleitungen ab JeKits 2 gefördert. Die Koordinationspauschale ist, neben dem für die Honorierung der reinen Unterrichtstätigkeit vorgesehenen Anteil, Bestandteil der fachbezogenen Pauschale (s. o. „Wie setzt sich der Pauschalbetrag für eine Jahreswochenstunde zusammen?“). Bei Lehrkräften im Angestelltenverhältnis ist ein entsprechendes Zeitkontingent im Deputat zu berücksichtigen. Werden ausnahmsweise Honorarkräfte eingesetzt, soll entweder die Möglichkeit gegeben werden, diese Zeiten abzurechnen oder sie im Honorarsatz zu berücksichtigen.

Wie sieht die Gesamtfinanzierung im JeKits-Programm aus?

Das JeKits-Programm wird durch die Fördermittel des Landes NRW, Teilnahmebeiträge von Eltern und kommunale Eigenmittel finanziert. Im JeKits-Intranet ist eine Beispielrechnung zu finden, in der die Berechnung der Pauschale für eine durchschnittliche zwei-zügige Grundschule mit 200 Schüler:innen dargestellt ist. Dort werden auch Beispiele angeführt, unter welchen Bedingungen eine auskömmlich finanzierte Durchführung des JeKits-Programms möglich ist.

Bei überdurchschnittlich hohen Anmeldezahlen, wenn ungünstige Konstellationen bei der Gruppeneinteilung vorliegen oder wenn die Sozialbefreiung stark von den im Pauschalverfahren angenommenen Werten abweichen, kann es dazu kommen, dass die Kommune sich auch bei den Lehrkraftkosten finanziell engagieren muss. Darüber hinaus erbringt die Kommune ihren finanziellen Beitrag, indem sie Kosten für die Programm-Administration und im Schwerpunkt Instrumente für die Anschaffung und Wartung von Anschauungs- und Leihinstrumenten übernimmt.

Im Schwerpunkt Instrumente beteiligt sich das Land NRW mit 50 % der Kosten (max. jedoch €125 je Instrument) an der Anschaffung der Leihinstrumente, die den Kindern ab dem zweiten JeKits-Jahr zur Verfügung gestellt werden.

Welche Rolle spielt der Ganztag?

Der JeKits-Unterricht findet ab dem zweiten Jahr i. d. R. im Nachmittagsbereich statt, so dass der Offene Ganztag eine überaus wichtige Rolle spielt, wenn es um eine erfolgreiche Umsetzung des Programms an der Schule geht.

Es ist empfehlenswert, gute Kommunikationsstrukturen zu den Mitarbeiter:innen des Ganztags zu schaffen.

Wie verhalten sich Musikunterricht und JeKits zueinander?

Im Mittelpunkt des JeKits-Unterrichts stehen das gemeinsame Musizieren, Tanzen und Singen. Das eigene künstlerische und ästhetische Handeln und Erleben im Kontext von Instrumentalspiel, Tanz oder Singen ist ein zentraler Bestandteil des JeKits-Programms. Durch die explizite Förderung von musikalisch-ästhetischen Kompetenzen geht JeKits über die Inhalte des regulären Musikunterrichts, der vornehmlich handlungsbezogene Kompetenzen vermittelt, hinaus und ergänzt diesen somit. Unter keinen Umständen darf der JeKits-Unterricht als Ersatz für den Fachunterricht Musik eingesetzt werden.

Welche Informations- und Werbematerialien zu JeKits gibt es?

Es gibt verschiedene JeKits-Printprodukte, die Sie als Programmpartner bestellen können: JeKits-Notenmappen (JeKits 2-4), JeKits-Schwerpunktfolder (Informationsfolder für alle JeKits-Jahre) sowie Übersetzungen der Schwerpunktfoldern, die jedoch nur online im Intranet abrufbar sind. Zudem gibt es auch das jährliche Fortbildungsangebot als Folder, dieser wird an alle Programmpartner verschickt. 

Eine Bedarfsabfrage für die Notenmappen und die Schwerpunktfolder erfolgt jährlich. Grundsätzlich können Sie sich bei Mehrbedarf bei uns melden, wir schicken Ihnen dann die gewünschten Exemplare zu.

Inhaltliche Fragen

Was bedeutet Tandem-Unterricht in JeKits 1?

Der Unterricht in JeKits 1 findet grundsätzlich im Tandem statt, bestehend aus den Lehrkräften des Bildungspartners und der Grund- bzw. Förderschule. Das Tandem gestaltet die JeKits-Stunde gemeinsam. Die Verständigung über gemeinsame pädagogische Ziele, Unterrichtsinhalte, Stundenorganisation und Rollenverteilung sind die Voraussetzungen für einen gelingenden Unterricht.