Zielgruppen
Die Fortbildungen richten sich grundsätzlich sowohl an die Lehrkräfte der am JeKits-Programm beteiligten Bildungspartner (Musikschulen, Tanzinstitutionen etc.) als auch an die Lehrkräfte der Grund- und Förderschulen in NRW. Die Zielgruppen der einzelnen Fortbildungsangebote ergeben sich aus dem jeweiligen Schwerpunkt. Viele der Angebote sind jedoch auch inhaltlich übergreifend gestaltet und nicht nach Schwerpunkten getrennt. Zur besseren Orientierung sind alle Fortbildungen mit einem entsprechenden Symbol für die jeweilige Zielgruppe versehen:
Instrumente
Tanzen
Singen
Grund- und Förderschulen
Grundsätzlich müssen JeKits-Lehrkräfte der Bildungspartner einen pädagogischen und/oder einen künstlerischen Abschluss (z. B. Elementare Musikpädagogik, Instrumental- bzw. Gesangspädagogik, Tanzpädagogik, Bachelor of Music, Master of Music) oder einen vergleichbaren Abschluss (z. B. für das Lehramt Musik) an einer Hochschule für Musik und Tanz oder an einer vergleichbaren Institution (z. B. Universität, Musikakademie, Konservatorium) erworben haben. Die JeKits-Fortbildungen ergänzen die für JeKits relevanten Inhalte. Sie sind nicht als Ersatz für eine grundlegende künstlerisch-pädagogische Ausbildung konzipiert und können diese nicht ersetzen.
Anmeldung, Durchführung und Teilnahme
Der Landesverband der Musikschulen in NRW e. V. beauftragt externe Partner mit der Durchführung der JeKits-Fortbildungen. Die Fortbildungsanmeldung erfolgt über die Website des jeweiligen Partners. Eine Übersicht der Fortbildungen mit dem jeweiligen Link zum Anmeldeformular ist auf www.jekits.de/fortbildungen/#fortbildungen zu finden. Spätestens nach Ablauf der Anmeldefrist wird per E-Mail eine Anmeldebestätigung mit weiteren Informationen verschickt. Die Anmeldung ist verbindlich.
Die Fortbildungsteilnahme ist für die Lehrkräfte der am JeKits-Programm beteiligten Bildungspartner, Grund- und Förderschulen in NRW kostenfrei. Die Mindestteilnehmer:innenzahl für die Durchführung der Fortbildungen beträgt 6 Teilnehmer:innen. Sollte wegen starker Nachfrage eine Platzvergabe erforderlich sein, so richtet sich diese grundsätzlich nach der Reihenfolge der Anmeldungen sowie nach einer gleichmäßigen Verteilung auf die am Programm teilnehmenden Institutionen.
Verpflegung und Unterkunft
Bei Tagesfortbildungen ist für Verpflegung selbst zu sorgen. Bei mehrtägigen Fortbildungen (Qualifizierender Lehrgang, Kompaktseminare) organisiert der Fortbildungsveranstalter Unterkunft und Verpflegung. Der Landesverband der Musikschulen in NRW e. V. übernimmt für alle Lehrkräfte der am JeKits-Programm beteiligten Bildungspartner, Grund- und Förderschulen in NRW nicht nur die Kosten für die Teilnahme, sondern auch die Kosten für Übernachtung und Verpflegung. Allerdings ist dem Fortbildungsveranstalter gestattet, bei Nicht-Einhaltung der unten aufgeführten Stornierungsregelungen, sich die entstandenen Stornierungskosten von der Lehrkraft erstatten zu lassen. Bitte beachten Sie:
Die Übernachtung mit Verpflegung wird bei der Online-Anmeldung verbindlich mitgebucht. Eine kostenlose Stornierung ist nur 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich.
Es gelten folgende Stornierungsfristen und -kosten:
- Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenlose Stornierung möglich
- In den 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenlose Stornierung für den:die Teilnehmer:in möglich, wenn der Nachweis eines triftigen Grundes erbracht wird. Beispiele hierfür sind: Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Bestätigung des Arbeitgebers, dass der:die Arbeitnehmer:in zum konkreten Termin aus unvorhergesehenen Gründen nicht freigestellt werden kann. Wird ein solcher Nachweis nicht erbracht, werden bis zu 60% der Übernachtungs- und Verpflegungskosten in Rechnung gestellt.
- Bei Stornierung nach 12 Uhr am Werktag vor der jeweiligen Veranstaltung werden bis zu 100% der Übernachtungs- und Verpflegungskosten in Rechnung gestellt.
- Erscheint der:die angemeldete Teilnehmer:in ohne Mitteilung und ohne triftigen Grund nicht zur Veranstaltung werden bis zu 100% der Übernachtungs- und Verpflegungskosten in Rechnung gestellt und darüber hinaus eine Stornierungsgebühr erhoben. Die Stornierungsgebühr beträgt bei Tagesfortbildungen 20 €, bei Kompaktseminaren 30 € und bei Lehrgängen 40 €.
Über die konkrete Höhe der Kosten für Übernachtung und Verpflegung informiert Sie die Institution, die die Fortbildung durchführt.
Externe Lehrkräfte
Als externe Lehrkräfte gelten Lehrkräfte aus NRW, die nicht bei einem am JeKits-Programm beteiligten Bildungspartner oder einer beteiligten Grund- oder Förderschule beschäftigt sind. Diese können an den Fortbildungen teilnehmen, wenn nach Anmeldeschluss noch Plätze frei sind. Bei mehrtägigen Fortbildungen sind anfallende Übernachtungs- und Verpflegungskosten von externen Teilnehmer:innen selbst zu tragen. Über die teilnehmer:innenbezogenen
Kosten informiert Sie die Institution, die die Fortbildung durchführt.
Haftung
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der LVdM NRW keine Haftung für Schäden, die im Rahmen der Fortbildungen entstanden sind, übernimmt. Dies gilt insbesondere auch für durch leichte Fahrlässigkeit entstandene Sachschäden an Gegenständen der Teilnehmenden.
Übernahme des Teilnahmebeitrags von Fortbildungen anderer Anbieter
Antrag Übernahme Teilnahmebeitrag