Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, dass für Unternehmen und Selbstständige die Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen von den gesetzlichen Krankenkassen für die Monate März und April 2020 gestundet werden.
Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, dass für Unternehmen und Selbstständige die Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen von den gesetzlichen Krankenkassen für die Monate März und April 2020 gestundet werden.
Wenn Sie darauf zugreifen möchten, müssen Sie sich bis spätestens DONNERSTAG, 26.03.2020 an Ihre zuständige Krankenkasse wenden!